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   BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78   

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https://dejure.org/1981,342
BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78 (https://dejure.org/1981,342)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1981 - 4 AZR 967/78 (https://dejure.org/1981,342)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 (https://dejure.org/1981,342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in den öffentlichen Dienst - Gestaltung der Arbeitsbedingungen - Umfang der Arbeitsleistung - Höhe der Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 43
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Wahl einer bestimmten Vertragsform dann ein Mißbrauch der Vertragsfreiheit sein, wenn sie der Umgehung des Sozialschutzes, insbesondere des Kündigungsschutzes dient (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Im Rahmen der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie (vgl. BAG vom 10.Juni 1980 - 1 AZR 168/79 - [dem nächst] AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) steht es den Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei, für welche Arbeitnehmergruppen sie tarifliche Mindestbedingungen festlegen wollen und für welche nicht.
  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Auch die Tätigkeit als angestellter Lehrer an einer öffentlichen Schule ist ein öffentliches Amt (vgl. BAG AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    dern beruht auf den entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (vgl. auch BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung jedoch nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33, zu I 1 der Gründe mwN; 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).

    Dabei kann offenbleiben, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz überhaupt als Anspruchsgrundlage für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Betracht kommt oder ob dem Art. 33 Abs. 2 GG entgegensteht, weil diese Vorschrift die Voraussetzungen enthält, die für die Einstellung in den öffentlichen Dienst maßgeblich sind (vgl. dazu BAG 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 51 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Es ist allerdings umstritten, ob Tarifverträge teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer von Vergütungsregelungen für Vollzeitbeschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen dürfen (BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 741/85

    Anrechnung von Vordienstzeiten nach Absenkungserlaß im öffentlichen Dienst -

    Wie sich aus den Entscheidungsgründen zu BAG Urteil vom 04.02.1981 4 AZR 967/78 = BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] ergibt, hat der Senat damit aber nur zum Ausdruck bringen wollen, daß dann, wenn ein Arbeitgeber verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen besetzen will, er jede Stelle nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG besetzen muß und er seiner Verpflichtung nach Art. 33 Abs. 2 GG nicht nachkommt, wenn er einem nach Art. 33 Abs. 2 GG qualifizierten Bewerber ein anderes öffentliches Amt mit anders ausgestalteten Arbeitsbedingungen anbietet.

    Daraus kann einem Bewerber um ein öffentliches Amt ein Einstellungsanspruch erwachsen, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung des Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist und folglich die Einstellung sich als die einzige rechtmäßige Entscheidung der Behörde über die Bewerbung darstellt (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).

    Soweit den Ausführungen des Senats in BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung entnommen werden könnte, daß der Senat dem Art. 33 Abs. 2 GG eine weitergehende Bedeutung beigemessen hat, hält der Senat daran nicht mehr fest.

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 33, 367; 24, 220; BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 -, BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

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